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Sind Gentech-Produkte gekennzeichnet?
Ein gentechnisch verändertes Lebensmittel ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Wir sind also ganz auf die Kennzeichnung angewiesen. Seit April 2004 gilt: Lebens- und Futtermittel mit Gentech-Anteilen über 0,9 Prozent müssen auf der Zutatenliste als "genetisch verändert" ausgewiesen werden. Unterhalb von 0,9 Prozent sind Produkte nur dann von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn ihre Hersteller nachweisen können, dass die gentechnische Verunreinigung "zufällig" und "technisch unvermeidbar" war.
Die Kennzeichnungspflicht greift auch in Kantinen und Gaststätten. Und sie gilt genauso für unverpackte Lebensmittel. Bisher sind in der EU fast keine gekennzeichneten Lebensmittel auf dem Markt. Der Grund: Lebensmittelindustrie und -handel wissen, dass über 80 Prozent aller KonsumentInnen in Österreich strikt gegen Gentechnik im Essen sind. Die übrigen sind nicht etwa dafür, sondern gleichgültig.
Bei tierischen Produkten, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugt wurden, ist keine Kennzeichnung vorgeschrieben. Deshalb ist der Gentech-Einsatz hier für die Konsumenten nicht ersichtlich. Wer sicher sein möchte. Milchprodukte ohne Verwendung von Gentech-Futtermitteln zu kaufen, der ist bei Bioprodukten und Milchprodukten aus österreichischer Erzeugung auf der sicheren Seite.















